Matthias Würtinger
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Kurz zusammengefasst:
-Telefonisch persönlich schwer erreichbar
-Falschberatung
-Trotzdem volle Rechnung
Ausführliche Schilderung:
Ich habe zur Umgangserweiterung Frau Wachtveitl beauftragt, mich zu vertreten.
Vorweg eines für alle die neu sind und evtl. zum ersten Mal Hilfe ersuchen durch einen Anwalt. Es ist im Endeffekt Wurst, wen Ihr nehmt, am Ende des Tages kommt es nur darauf an, was der Machtinhabende Elternteil will, in 90% der Fälle also die Mutter.
Von mehreren Seiten wurde mir Frau Wachtveitl empfohlen, trotzdem bin ich sehr enttäuscht worden; das Ergebnis ist mehr als unzufriedenstellend, was auch an der Herangehensweise lag.
Konkret ging es in meinem Fall darum, auf einen Antrag der Mutter zu reagieren, wonach der Umgang verringert werden sollte. Ich strebe seit der Geburt das Wechselmodell an, da ich für meine Tochter gerne da sein möchte. Ich habe die Situation geschildert beim Besprechungstermin und sodann wurde ein Gegenantrag aufgesezt, mit der Beantragung des Wechselmodells. Dies war bereits das Todesurteil (mehr dazu später).
Im Gerichtstermin kam es dann zu streitereien Anschuldigungen und falschen aussagen seitens der Mutter. Frau Wachtveitl konnte hier wenig entgegensetzen, sodass das Urteil zu meinem Nachteil fiel. (Von einem Anwalt erwarte ich eigentlich, dass er falsche Behauptungen der Gegenseite sofort widerlegt usw..) Gegen Ende der Verhandlung kam dann gar nichts mehr, nur "machen wir in München weiter" (OLG).
Viele Wochen gingen ins Land, die Beschwerde zum OLG wurde eingereicht.
In der Zwischenzeit konnte ich selbst jedoch einen "Beistand" ausfindig machen, der bereits an über 600 Verhandlungen teilgenommen hat. Im Vergleich zu einem Anwalt, ist das sehr wenig; wenn man bedenkt dass der gute Mann das mehr oder weniger Ehrenamtlich macht, ist das sehr viel. Ich habe also dem Herrn die Situation geschildert (exakt das selbe was ich Frau Wachtveitl gesagt habe). Die erste vollkommen richtige Einschätzung dieses Herrn lautete "Wechselmodell - keine Chance, damit ist alles verspielt". Ich möchte der Fairnis halber betonen, dass Frau Wachtveitl betont hat, sie verspreche natürlich nichts, dennoch war dies soweit hergeholt, dass es unverantwortlich war, so einen Antrag zu schreiben. Das war schlichtweg betreits das Todesurteil. Ihre genauen Worte waren "Die Rechtsprechung ändert sich da gerade, warum sollte das Gericht hier nicht einmal sagen wir versuchen es, aber ich verspreche Ihnen nichts".
Ich habe mich in der Zwischenzeit für das OLG vorbereitet, auch einen alternativ Vorschlag zum Umgang mit dem Beistand ausgearbeitet.
Auch hier habe ich Frau Wachtveitl eingehend über die Einschätzung des Beistands hingewiesen, dass die Beschwerde beim OLG sofort abgeändert werden sollte zu unserem Alternativvorschlag. Ich habe Sie gefragt was ist wenn das OLG die Beschwerde nicht zulässt, Ihre Antwort war "das kann ich mir nicht Vorstellen". Der Beistand hatte da große bedenken.
Ihr ahnt es sicher, was jetzt kommt... Wochen später kam vom OLG, dass die Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat, und mir dringend angeraten wird sie zurückzuziehen. Dies war dann auch das einzige was mir noch bliebt.
Man fragt sich allerdings zurecht, wofür man Beschwerde einlegen kann, wenn die nächst höhere Instanz die Begründung des Vorgerichts ungeprüft glaub, und dieser Einschätzung folgt.
Der Gipfel kommt jetzt noch:
Da das OLG bereits ein Aktenzeichen vergeben hatte, wurde mir für dieses eine Beschwerde Schriftstück auch noch ein enormer Geldbetrag berechnet, und das für eine von Anfang bis zum Ende falsche Beratung, was ich nun ausbaden muss, und meine arme kleine Tochter.
Im übrigen war Frau Wachtveitl persönlich telefonisch sehr schwer zu erreichen, nicht selten verging eine ganze Woche bis man dann die Falschberatung erhalten hat.
Beim persönlichen Gespräch mit Frau Wachtveitl hatte ich eigentlich ein gutes engagiertes Gefühl. Aber Frau Wachtveitl hätte es mit Ihrer Berufserfahrung besser wissen müssen, besser als ein Beistand ohne juristische Ausbildung. Davon bin ich mehr als enttäuscht.