Dipl.-Kfm. Gunther Kost, Elisabeth Zapf 
Ihre Steuerberater in Ebern

Prüfungen vom Steuerexperten

Ihr Steuerbüro in Ebern

Prüfungen sind dazu da, die erbrachte Leistung zu bestätigen.

Alle Leistungen unserer Kanzlei unterliegen Prüfungen. Das liegt in der Natur der Sache.
Die Richtigkeit und Stimmigkeit in den Angaben der Erklärungen und Bilanzen sind Teil der Prüfungsergebnisse.  
Unterschiedliche Auffassungen von Gesetzen und Anwendungen spielen eine wesentliche Rolle.


Die Aussenprüfung

Keine Angst vor der Betriebsprüfung. Wir sind dabei!

Bei Ihnen hat sich eine Betriebsprüfung angesagt: Für jeden Unternehmer ist dies ein nicht alltägliches Ereignis und eine Störung des normalen Betriebsablaufs.

Plötzlich stellen sich Ihnen viele Fragen. Unsicherheit und Nervosität wachsen.
Mit Recht erwarten Sie jetzt von uns, dass wir Sie mit all unserem Know-How unterstützen.

Schon bei der Vorbereitung und während der Prüfung stehen wir Ihnen selbstverständlich immer zur Seite.

Mit Erfahrung und Verhandlungsgeschick setzen wir uns für Ihre Rechte ein!


Ihr Nutzen

  • Sie sind im Vorfeld der Prüfung bestens informiert.
  • Sie haben Sicherheit, optimal auf die Ausnahmesituation vorbereitet zu sein.
  • Sie wissen, Ihr Betriebsablauf wird nicht mehr als unbedingt nötig gestört.
  • Sie haben umfassenden Schutz vor ungerechtfertigten Forderungen des Fiskus.

Sie erhalten

  • Informationsschreiben über alle benötigten Prüfungsunterlagen.
  • Ablaufprotokolle über den Fortgang der Prüfung.
  • Berechnung der steuerlichen Auswirkungen der Prüfung.
  • verständliche Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse mit einem Maßnahmenkatalog für zukünftige Gestaltung.

 

Bescheidprüfung und Rechtsbehelfe

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Jeder 3. Steuerbescheid ist fehlerhaft!

Nachlässigkeiten bei der Erfassung der Daten seitens des Finanzamts ist ein Grund. Aber auch bewusste Abweichungen erfolgen oft zu unrecht. So oder so: Eine gewissenhafte Kontrolle der erlassenen Bescheide ist wichtig:

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht.

Dafür brauchen Sie einen gewissenhaften  und stets auf dem aktuellen Rechtsstand stehenden Steuerberater, der auch für die Durchsetzung Ihrer Rechte kämpft.

Sie erhalten von uns

  • Den geprüften Originalbescheid mit Prüfzeichen.
  • Eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Bescheidprüfung.
  • Eine Erläuterung über die Abweichungen, falls Bescheid und Steuererklärung nicht übereinstimmen.
  • Kopien aller in Ihrem Auftrag geführten Schriftwechsel.