Möchten Sie, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod nach Ihren Vorstellungen verteilt wird? Dann müssen Sie dazu rechtzeitig Vorsorge treffen!
Wenn Sie den Ablauf nicht durch Erbvertrag oder Testament regeln, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Und die ist in vielen Fällen nicht die optimale Lösung für alle Beteiligten. Eine rechtzeitige Information und Vergleichen von Möglichkeiten und Ergebnissen hilft Ihnen, Ihre Vorstellungen sinnvoll umzusetzen.
Auch die steuerliche Seite ist nicht außer Acht zu lassen. Ersparen Sie Ihren Erben unnötige Abschläge oder lassen Sie ihnen sogar eine Extraportion zukommen, indem Sie ganz legal den Fiskus aus der Erbenliste streichen.
Wussten Sie, dass Ihr Ehepartner keineswegs automatisch Alleinerbe wird, wenn Sie keine Kinder haben? Bestenfalls 75% Ihres Vermögens erhält er oder sie, wenn Sie testamentslos sterben - die verbleibenden 25% bekommen Ihre Eltern, oder wenn die nicht mehr leben, Ihre Geschwister, Cousins, Tanten, …
Auch der Gedanke, die Familie erbe das Vermögen unbegrenzt erbschaftssteuerfrei, ist ein Trugschluss.
Erbschaftsteuer muss im Erbfall jeder zahlen, der die Freibeträge überschreitet. Die Höhe richtet sich dabei unterschiedlich nach Verwandheitsgrad.
Eine Schenkung bereits zu Lebzeiten kann hier Abhilfe schaffen.
Freibeträge können mehrfach genutzt werden, wenn Sie die 10-Jahres-Regel beachten.